Re: Sure 9:5 Töte Ungläubige

Die Ewige Religion

Geschrieben von Mustafa am 15. Juni 2002 18:58:15:

Als Antwort auf: Sure 9:5 Töte Ungläubige geschrieben von Thomm am 12. Juni 2002 01:42:32:

“Es sei kein Zwang im Glauben.” [ Koran Sure 2, Vers 256]

"... wenn jemand einen Menschen tötet, so soll es sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, so soll es sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. .... "
(Koran, Sura 5, 32)

Behauptung welches man leider oft antrifft lautet :

“Der Islam befehle den Moslems im Namen der Religion die Ungläubigen zu töten, ihre Länder zu verwüsten, deren Bevölkerung niederzumetzeln und nennen dies “Dschihad” (Heiliger Krieg).”

Diese Behauptung ist völlig falsch.

Im Islam gibt es das Islam-Staat wo die Regierung das islamische Recht praktiziert (Kalifat,Sultanat,Chanat wo islamisches Recht auch von den Regenten angewendet wird). Alle Staaten darüber hinaus sind nicht-islamische Staaten. Nur im Islam-staat kann der Imam (Regent) der Muslime bewaffneten Dschihad erklären insofern wenn friedliche Massnahmen nicht wirkten oder in Falle des Verteidigungsfall. Seit 1923 gibt es nirgends mehr ein Islam-staat aber verschiedene Staaten worin Muslime leben. Ferner keinen Kalifen. Die Muslime im nicht-islamischen Staaten gehorchen der Gesetze der Regierung ,des Staates. Es gibt zwei Arten der nicht-islamischen Staaten. Der eine : sie erlaubt den Muslimen dass sie unter sich das islamische Recht anwenden, wobei der Anführer der Muslime der Nicht-islamische Regent ernannt oder sie selbst wählen ihn. Dies war in manchen Kolonien Britanniens der Fall oder Sizilien der Normannen . Zweiter Fall: diese Rechtsunabhängigkeit der Muslime liegt nicht vor. Auch in solchen Staaten halten die Muslime an die Gesetze des Landes.(z.B. Gelehrte wie Al Mazari oder Ibn Abidin berichten darüber). Wer all das nicht auseinanderhalten kann oder die Unterschiede nicht weiss kann viel Unheil anrichten oder vorurteile haben.

Ibni Abidin (Angaben siehe unten) schreibt in "Redd ül Muchtar" in Thema "Richterschaft" : "In Nicht-muslimischen Staaten gibt es eine Notwendigkeit deren Gesetze zu gehorchen (nicht zu brechen). Es ist in keinster weise erlaubt deren Güter, Leben und Ehre anzugreifen."

Ibni Abidin schreibt als er die "Baghi" berichtet : " Wenn Muslime in einem Land sicher und frei beten können (ihre Religion ausüben können) und in Frieden leben können, ist es nicht erlaubt gegen die Regierung Aufstand zu machen. Falls die Regierung Unrecht tut und das Entgegentreten gegen das Unrecht Fitna (Zwietracht, Bürgerkrieg, Chaos, Unruhe) verursacht auch dann ist es nicht erlaubt. So ein Sultan (Regenten) helfen heisst das Unrecht unterstützen. Dem Aufständischen (gegenüber ungerechter Regierung) ist kein Hilfe zu leisten. Denn in unerlaubten Dingen darf man nicht unterstützen. (Den Muslimen zu hindern ihre Anbetungen nachzugehen, ihnen Kinder das Erlernen von Religionswissen zu verhindern und sie zu verbotenen Dingen zu treiben die zur Unglaube führen , all das ist die grösste Unterdrückung) Falls die Regierung kein Unrecht (zulm) tut nennt man den Aufständischen die die Regierungsmacht an sich reissen wollen "Baghi". Muslime helfen der Regierung. Denn es heisst im Hadith-i scherif (Wort des ehrenwerten Propheten) "Der Erwecker des Fitna sei verflucht ! ". Die Aufständischen , die die Regierung und die Muslime als "kafir" (ungläubig) bezeichnen und deren Leben und Güter angreifen ,diese nennt man "Haridschi". " Wir erkennen dass Terrorismus in keinster weise Platz im Islam hat.

Unsere Religion verbietet, wie wir s

ehen, gegen grausame und sogar ungläubige Regierungen zu rebellieren und Unheil zu stiften. Rebellion bzw. Unheilstiften ist kein Glaubenskampf sondern Dummheit und schwere Sünde. Der o.a. ehrwürdige Vers, der in der Sure Hadsch (Die Pilgerfahrt) erwähnt wird, weist auf den in Medina neu gegründeten islamischen Staat hin und erlaubt den islamischen Staaten, gegen ungläubige Tyrannen Glaubenskampf zu führen. D.h. der Staat führt den Glaubenskampf und nicht der Mensch! Man darf Angriffe und Revolten der Menschen gegen den Staat kein Glaubenskampf nennen! Das bedeutet Anarchie und ist schwere Sünde. Die Gelehrten der Sunna haben verboten, sogar gegen ungläubige ungerechte Regierung zu rebellieren. Unbefugte Religionsleute , die Anhänger der Irrlehren sind, glauben Gelehrte zu sein, weil sie die Vorzüge der Gelehrten der Sunna (sunnitische Gelehrten) nicht begreifen und den Sinn der islamischen Rechtsbücher und der Koranauslegung nicht erkennen, schaden sie dem Islam und den Muslimen sehr, indem sie die ehrwürdigen Verse und Hadithe falsch deuten.

Im Gegensatz zu diesen islamischen Gelehrten lehren Religionsleute wie Hasan Benna, Seyd Kutb oder Maududi Dinge die keinen Platz im

Islam haben.( Seyd Kutb war Lehrer und Maududi ein Journalist und Autor. Hassen Benna wurde 1368 [1949 n.Chr.] und Seyd Kutb 1386 [1966 n.Chr.] wegen der Rebellion hingerichtet. Tausende von Jugendlichen, die von diesen getäuscht wurden, wurden Jahre lang im Gefängnis gequält und danach hingerichtet.). Unbefugte Religionsleute wie Hassen Benna (Begründer der Organisation Muslim-Bruderschaft) aus Ägypten und dessen Folger Seyd Kutb, Anhänger der Irrlehren, rebellierten gegen die Regierung, indem sie auf den ehrwürdigen Koranvers hinwiesen: "Glaubenskampf ist gegen Unterdrücker und Grausame". Die Ichwân-i müslimân ( Muslim-Bruderschaft ) genannte Jugendlichen revoltierten gegen die grausame Regierung Assad in Syrien. Sie verursachten, dass Tausende von Muslimen grausam getötet wurden 1982. Seyd Kutb lehrt abwegige Lehren z.B den Zakat (Armenabgabe) stellt er anders dar als die Muslime es kennen ,so "Zekat ist Steuer" sagt er und ferner auch : "Der Staat nimmt nicht nur über Steuern sondern auch von Privateigentum so viel wie er braucht ohne Entgelt und ohne Wiedergabe. Diese verwendet er für gesellschaftliche Bedürfnisse." in (Weltfrieden und Islam). Solche sozialistische Einflüsse lehnen wir Muslime strikt ab.

"Bei der Aufbau der islamischen Gesellschaft ist das woran wir uns halten nicht der islamische Fiqh (Recht). Auch wenn wir nicht fremd gegenüber dieser Fiqh sind , ist das woran wir uns binden der islamische Weg und islamische Verständnis." in (Islam und die Probleme der Zivilisation).

Er schreibt auch :"Die Muslime sind revolutionärisch. Sie machen Revolution gegen Unrecht und Unterdrückung." (Weltfrieden und Islam)

Diese Aussage stimmt nicht mit dem überein was die islamischen Gelehrten uns mitteilen. Der Muslim macht keine Revolution, verursacht kein Fitna (Zwietracht) und Fesad (Unruhe). Es ist auch Sünde wenn man gegen ungerechte Regierungen Aufstand zu machen. Es ist kein Dschihad gegen Gesetze und Befehle zu verstossen. Es wäre Fitna. Seyd Kutb und Maududi und die ihnen folgen fielen dem Ayat 39 der Sura Hadsch falsche Bedeutung gebend ins Unglück. Als die ungläubigen Mekkaner die Muslime unterdrückten, folterten und umbrachten, hatte man mehrfach um Erlaubnis gebeten gegen die Ungläubigen zu kämpfen. Es gab kein Erlaubnis dazu. Als die Muslime nach Medina auswanderten kam diese Ayat (Koranvers), welche den neugegründeten Islamischen Staat erlaubte gegen die tyrannischen Mekkaner Dschihad zu führen. Diese Ayat kam nicht um gegen ungerechte Regierungen zur Aufstand hervorzurufen, sondern seitens des Islamischen Staates gegen jene Armee der tyrannischen Dikatoren Dschihad zu führen, die die Menschen verhindern vom Islam zu hören und verhindern dass sie Muslime werden. (Der Islam zieht den Frieden dem Krieg vor. Vor Krieg werden friedliche und kriegshindernde Massnahmen angeboten bzw. angenommen so weit es geht )

Das Ziel des Dschihads im Islam ist nicht die Verwüstung anderer Länder und die Austrottung ihrer Bevölkerung, sondern die Verbreitung und Verteidigung der Religion und dies wird nie durch Zerstörung und Quälerei erreicht. Der Islam schreibt dem Gläubigen vor, sich nur gegen einen Angriff zu wehren und zu kämpfen. Der wahre Moslem dagegen greift niemand an. Wenn jemand ihn oder seine Religion angreift, ermahnt er ihn durch sanfte Worte zur Tugend. Wenn das ohne Erfolg bleibt, wendet er legitime Mittel an. Das Gericht kann ein gerechtes Urteil fällen. Wenn er durch das Gericht sein Recht hat erhalten können, kümmert er sich um seine eigenen Angelegenheiten und darf nicht mit den Angreifern zusammen sein. Wenn trotzdem sein Gut oder Heim überfallen wird, wandert er aus, d.h., er verlässt die Stadt. Wenn es ihm unmöglich ist, irgendwohin auszuwandern, verlässt er diesmal das Land. Wenn er kein islamisches Land findet, in das er auswandern kann, dann wandert er in das Land der Nicht-muslimen aus, wo Menschenrechte beachtet werden. Der Moslem verletzt keinen durch Wort und Tat. Er vergreift sich nicht am Vermögen und an die Ehre anderer. Dschihad heißt allen Menschen den Islam mitzuteilen, die Möglichkeit geben sich darüber zu informieren. Im Islam geschieht dies in der Regel durch sanfte Predigt und musterhaftes Benehmen.

In Staaten wo Muslime unterdrückt werden: Die Forderungen von Tyrannen und von Feinden des Islam muß man mit der Absicht erfüllen, dem Islam zu folgen. Gerät man dabei in Schwierigkeiten, so muss man auf gesetzlichen Weg handeln. Beim Nichterfüllen der sündhaften Forderungen der Eltern und des Lehrers, muss man sich entschuldigen und sie mit Milde behandeln. Man darf kein Unheil stiften. Unsere Pflicht, ist den Gesetzen unseres Landes Achtung zu erweisen. Es ist nicht klug, zu versuchen, sie umzustürzen. In einem Land, wo die Gesetze nicht mehr in Kraft sind, herrscht Anarchie und es ist bestimmt, dass dieser Staat zugrunde geht. Anarchie zu verursachen ist im Islam verboten.


[Ibni Abidin : Seyyid Emin bin Ömer bin Abdulaziz. Islamischer Rechtsgelehrter (Faqih). 1784 in Damaskus geboren und 1836 ebenfalls dort gestorben. Einer seiner Lehrer war der berühmte Gelehrte Mewlana Halid-i Bagdadi. Er hat den berühmten Erläuterungsbuch zu "Dürr ül Muchtar" , den "Redd ül Muchtar" geschrieben in fünf Bänden. Es ist einer der wertvollsten Werke der Hanafi-Rechtsschule der sunnitischen Muslime. Es wurde gedruckt und seine Fatwas genauso. Das Werk ist auch ins Türkisch übersetzt worden von dem Gelehrten Ahmed Dawudoglu. ]

[ "Wer freiwillig in ein nichtislamisches Land einreist, muss sich an die Abmachungen halten. In Ibn-i Abidin heißt es zu den "Die Bestimmungen des Musta'man":

"Musta'man: Derjenige, der Amaan (Schutz, Sicherheit) ersucht und dem dieser gewährt wird. Im islamischen Recht ist es derjenige, der ob Muslim oder Nichtmuslim, in das Land einer anderen Nation (entweder islamische oder nicht islamische Nation, Hinzfgng) mit Amaan , also einem Pass, einreist. Wenn ein Muslim mit Amaan in das nicht-islamisches Gebiet reist, dann ist die Schädigung von Leib, Besitz und Ehre haram (verboten). Denn Muslime stehen fest zu ihren Bedingungen. [..] Denn der mit Amaan (legal) eingereiste Muslim hat eingewilligt, ihre Rechte nicht zu übertreten. Von daher ist es haram Verrat gegen sie auszuüben." (Ibni Abidin, Isanbul., Band. 8, S. 439 und 441).In Fatawayi Hiniyye ist inhaltlich dasselbe enthalten.]






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